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   BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81   

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BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81 (https://dejure.org/1983,6637)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1983 - 9 B 12698.81 (https://dejure.org/1983,6637)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1983 - 9 B 12698.81 (https://dejure.org/1983,6637)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit des Klägers - Beendigung der Prozessvollmacht - Verschulden für die unterbliebene Teilnahme an der mündlichen Verhandlung - Einführung weiterer Beweismittel in die mündliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81
    Sind die Prozeßvertreter diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, so müßte sich der Kläger deren Verschulden zurechnen lassen (§ 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; Vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese - wie hier - dem Rechtsstreit keine Wendung gegeben haben, mit der der Kläger nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81
    Die Beendigung der Prozeßvollmacht hatte weder die Bedeutung, daß die Terminsladung an die früheren Prozeßbevollmächtigten des Klägers ihre Wirkung für und gegen ihn verlor, noch zur Folge, daß das Verwaltungsgericht allein ihretwegen gehalten gewesen wäre, den ordnungsgemäß anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben oder zu vertagen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - Rpfleger 83, 116; zu § 110 SGG - BSGE 7, 58).
  • BVerwG, 13.08.1974 - I CB 11.74

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Architektengesetzes (BayArchG) - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81
    Er muß die sich daraus für ihn möglicherweise ergebenden Nachteile hinnehmen (vgl. Beschluß vom 13. August 1974 - BVerwG 1 CB 11.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 75).
  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81
    Welche Pflichten die früheren Prozeßbevollmächtigten gegenüber ihrem Mandanten hatten, bestimmt sich allein aus dem Innenverhältnis zwischen Anwalt und Partei und findet seine Grundlage in den vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGHZ 7, 280 [285]).
  • BVerwG, 30.11.1977 - 7 CB 61.76

    Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfristen bei Zustellung an einen nicht mehr

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81
    Denn das mit dieser Mitteilung angezeigte Erlöschen der Prozeßvollmacht ist gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 87 ZPO dem Gericht und den anderen Prozeßbeteiligten gegenüber erst mit dem Zugang dieser Erklärung bei Gericht wirksam geworden (vgl. u.a. Beschluß vom 30. November 1977 - BVerwG 7 CB 61.76 - BayVBl. 78, 123).
  • BSG, 12.03.1958 - 9 RV 976/56

    Umfang einer erteilten Prozessvollmacht - Beschränkung auf einzelne

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81
    Die Beendigung der Prozeßvollmacht hatte weder die Bedeutung, daß die Terminsladung an die früheren Prozeßbevollmächtigten des Klägers ihre Wirkung für und gegen ihn verlor, noch zur Folge, daß das Verwaltungsgericht allein ihretwegen gehalten gewesen wäre, den ordnungsgemäß anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben oder zu vertagen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - Rpfleger 83, 116; zu § 110 SGG - BSGE 7, 58).
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